- Patentstreitsachen
- Patẹnt|streitsachen,alle Klageverfahren, durch die ein Anspruch aus einem im Patentgesetz geregelten Rechtsverhältnis geltend gemacht wird. Ausschließlich zuständig hierfür sind die Zivilkammern (Patentstreitkammern) der Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert (§ 143 Patentgesetz). Patentstreitsachen aus mehreren Landgerichts-Bezeichnungen können durch VO der Landesregierung einem von ihnen zugewiesen werden. Gegenstand von Patentstreitsachen sind insbesondere Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegen denjenigen, der widerrechtlich eine patentierte Erfindung benutzt (§§ 139 ff. Patentgesetz). Diese Grundsätze gelten auch für Gebrauchsmuster- (§ 27 Gebrauchsmustergesetz) und Kennzeichenstreitsachen (§ 140 Markengesetz). Zu den Patentstreitsachen gehören auch Streitigkeiten über Arbeitnehmererfindungen mit Ausnahme festgestellter oder festgesetzter Vergütungsansprüche, für die die Arbeits- beziehungsweise Verwaltungsgerichte zuständig sind (§ 39 Arbeitnehmererfindungsgesetz).
Universal-Lexikon. 2012.